Wort davor: Geiselessen
Geiselesser
Geiselesser (I)
vgl.
Geiselzehr (I).
Geiselesser (I 1)
Erklärung:
vom Gläubiger zur "Leistung" beauftragter Knecht, später: berufsmäßiger Leister.
Geiselesser (I 2)
Erklärung:
allgemein wer auf Kosten anderer lebt.
Geiselesser (II)
Erklärung:
Schuldeneintreiber.
vgl.
Geiselfresser.
- Belegtext:
die dantzbuszen nit mit einem giselässer inziechen
Datierung: 1546
Fundstelle: BernRatsman. III 402
- Region/Autor/Textsorte:
Lechner, Obstagium
Fundstelle: AbhSchweizR. XVI
Wort danach: Geiselesseramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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