Wort davor: Geiselessen

Geiselesser

Geiselesser (I)
vgl. Geiselzehr (I).

Geiselesser (I 1)
Erklärung: vom Gläubiger zur "Leistung" beauftragter Knecht, später: berufsmäßiger Leister.

Geiselesser (I 2)
Erklärung: allgemein wer auf Kosten anderer lebt.
Geiselesser (II)
Erklärung: Schuldeneintreiber.
vgl. Geiselfresser.

Wort danach: Geiselesseramt

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