Wort davor: Gehorsambruder
Gehorsame
Gehorsame (I)
Erklärung:
die vor Gericht erschienene Partei.
- Belegtext:
dem gehorsamen unabgesehen des antwurtters uspleiben und ungehorsam sein recht ergehen ... soll
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 139
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Gehorsame (II)
Gehorsame (II 1)
Erklärung:
Untergebener.
Gehorsame (II 2)
Erklärung:
Ordensschwester.
vgl.
Gehorsamin.
- Belegtext:
C. hot ... uffgereicht dem ... schaffer zu sand Katherinan ... von wegen junckfrawen K., gehorsamen zu sand K., ir mutterlichin gerechtigkeit halbin ... sechstehalb margk geldis
Datierung: 1503
Fundstelle: MittBresl.
Wort danach: gehorsamen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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