Wort davor: Gehörigschaft

gehörlich
sprachliche Erläuterung: nl. gehoorlijck.

gehörlich (I)
Erklärung: gehorsam.

gehörlich (II)
Erklärung: zu einem Rechtsgebiet gehörig.

Wort danach: gehörlos

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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