Wort davor: gehörig

Gehörigkeit

Gehörigkeit (I)

Gehörigkeit (I 1)
Erklärung: Eigentumsrecht.

Gehörigkeit (I 2)
Erklärung: Hörigkeit.
Gehörigkeit (II)
Erklärung: Hofgenossenschaft.

Wort danach: Gehörigschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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