Wort davor: gehören

gehörig

gehörig (I)
Erklärung: gehorsam.

gehörig (II)
Erklärung: Gegenstand einer Berechtigung, eines Eigentums, Zubehörs usw.

gehörig (II 1)
Erklärung: Abgaben.
gehörig (II 2)
Erklärung: Land.
gehörig (II 3)
gehörig (III)
Erklärung: untertan.
gehörig (IV)
Erklärung: zur Zuständigkeit, gehörend.
gehörig (V)
Erklärung: zweckdienlich, angemessen.

Wort danach: Gehörigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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