Wort davor: Gehölz
Gehölzlehenschaft
- Belegtext:
ermelter gehültz lehenschafft halber das recht wider die innhaber derselben ... eingestelt
Datierung: 1587
Fundstelle: Schwanser nr. 315 Bl. 7a
Wort danach: Geholzte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten