Wort davor: Geholle

Gehölz, Geholzde

Gehölz (I)
Erklärung: Wald.
Gehölz (II)
Erklärung: Holzberechtigung.

Wort danach: Gehölzlehenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten