Wort davor: gehöht

geholen
sprachliche Erläuterung: nl. gehalen.

geholen (I)

geholen (II)
Erklärung: vor Gericht schuldig sprechen.
geholen (III)
Erklärung: gerichtlich bestätigen, bekräftigen.
geholen (IV)
Erklärung: eintreiben (von Schulden).

Wort danach: geholfen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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