Wort davor: Gehöhe
gehöhen
gehöhen (I)
vgl.
gehöht.
- Belegtext:
dehein herre mac sinem man sin lehen genidern noch gehohen [andere Lesart: gehohern] mit rehte
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(R.)Lehnr. 141
gehöhen (II)
Erklärung:
(Klage) erweitern.
- Belegtext:
wenne her dy clage vor geweret hat, ab her sy nu gehohen moge
Datierung: um 1400
Fundstelle: MagdebFr. 74
Faksimile
Wort danach: gehöhern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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