Wort davor: Geheißungsbrief

gehelfen

gehelfen (I)

gehelfen (I 1)
Erklärung: helfen.

gehelfen (I 2)
Erklärung: (durch Gerichtsspruch) jemandem zu etwas verhelfen.
gehelfen (II)
Erklärung: von etwas Gebrauch machen.

Wort danach: Gehell

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten