Wort davor: Geheißungsbrief
gehelfen
gehelfen (I)
gehelfen (I 1)
Erklärung:
helfen.
- Belegtext:
mag im der burger ... hin gehelffen in zichten, des soll er ungolten sein
Datierung: 1321
Fundstelle: Neuötting 27
Faksimile
- Belegtext:
wær, daz zwen man umb ein schuld bechlagt wurden, da mag entwederr dem andern gehelfen, sich entschuldig
Fundstelle: BairLR.(Schlosser/Schwab) Art. 29
Textarchiv: BairLR.(Schlosser/Schwab) [1. Titel]
- Belegtext:
brenget er nicht helferede binnen 8 tagen, dy em mag gehelfin
Datierung: 1410
Fundstelle: NLausMag. 70 (1894) 138
- Belegtext:
mochte einem die herschaft nit gehelffen, so mag er einen andern hern suchen
Datierung: 1481
Fundstelle: ArchUFrk. 68 (1929) 529
- Belegtext:
rathen und gehelffen
Datierung: 2. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: FlersheimChr. 15
gehelfen (I 2)
Erklärung:
(durch Gerichtsspruch) jemandem zu etwas verhelfen.
gehelfen (II)
Erklärung:
von etwas Gebrauch machen.
Wort danach: Gehell
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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