Wort davor: geheischen
Geheiß
sprachliche Erläuterung:
got. gahait; add. gehaizza, kiheiz; ags. gehat; mnd. gehete.
vgl.
Heiß.
Geheiß (I)
Erklärung:
Befehl, Auftrag.
Geheiß (I 1)
Geheiß (I 1 a)
Geheiß (I 1 b)
Erklärung:
formelhaft: Geheiß und Gebot, Befehl, Wissen und Willen, Verwilligung, Konsent, Name, Meinung, Lehre, Wille und Wort.
Geheiß (I 2)
Erklärung:
Einwilligung (nicht scharf von Geheiß (I 1) zu trennen).
Geheiß (II)
Erklärung:
Versprechen, Verpflichtung.
Geheiß (II 1)
Geheiß (II 2)
Geheiß (II 3)
Erklärung:
Zahlungsversprechen.
- Belegtext:
er [der Ratgeber] ist im niht schuldich rat ze geben umbe suenst ... und ist im [dem andern] der rat nuetz, so ist er im seines gehaizzes schuldich
Datierung: 1275/76
Fundstelle: Dsp. 79
- Belegtext:
von unserm ... herren ... enphangen ... mit lötigen silber des er uns schuldigk ... von taydingen, an heyraten, von gehaizzen, von reht und von genaden
Datierung: 1304
Fundstelle: CDAustrFris. II 21
- Belegtext:
miet, guot, gehaizze und gabe geben
Datierung: 1376/1445
Fundstelle: UlmRotB. Art. 179
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- Belegtext:
gelt oder myde odir mydes geheisze
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MWormat. 341/2
- Belegtext:
swer ainer hausfrawen ... porget, oder von ir geheizze oder gelüb oder pfant innimet
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 279
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Geheiß (II 4)
Erklärung:
Eid.
Geheiß (III)
Erklärung:
richterliche Erkenntnis.
- Datierung: 1394
Fundstelle: SteirLArch.
- Belegtext:
die erst erkantnis ..., das die selb nicht anderst ist, dann d[as] erst geheiß des richters, inn welchen er gebeüt die gütter des ungehorsamen ... zu einer pene ... yn zu halten
Datierung: 1523
Fundstelle: Köbel,GO. 26
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- in DRQEdit
- Belegtext:
mit bitt, sich in solche gütter auß erstem decret oder geheyß einzusetzen
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 12a
Geheiß (IV)
Erklärung:
Beauftragter, Vertreter?
- Belegtext:
wer aber ..., daz wir oder unsere erben oder kein unser geheiz die ... herren ... tuegeten oder sumeten
Datierung: 1328
Fundstelle: RappoltsteinUB. I 289
- Datierung: 1328
Fundstelle: RappoltsteinUB. I 336
- Belegtext:
den [Fischer] mag des probstes und dez closters geheis und botten ane gerichte angriffen und bekumbern
Datierung: 1354
Fundstelle: SchlettstStR. 543
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- Belegtext:
durch den beklagten oder seinen geheyß entsetzt
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 41b
Wort danach: Geheißannehmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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