Wort davor: geheischen

Geheiß
sprachliche Erläuterung: got. gahait; add. gehaizza, kiheiz; ags. gehat; mnd. gehete.
vgl. Heiß.

Geheiß (I)
Erklärung: Befehl, Auftrag.

Geheiß (I 1)

Geheiß (I 1 a)

Geheiß (I 1 b)
Erklärung: formelhaft: Geheiß und Gebot, Befehl, Wissen und Willen, Verwilligung, Konsent, Name, Meinung, Lehre, Wille und Wort.
Geheiß (I 2)
Erklärung: Einwilligung (nicht scharf von Geheiß (I 1) zu trennen).
Geheiß (II)
Erklärung: Versprechen, Verpflichtung.

Geheiß (II 1)
Geheiß (II 2)
Geheiß (II 3)
Erklärung: Zahlungsversprechen.
Geheiß (II 4)
Erklärung: Eid.
Geheiß (III)
Erklärung: richterliche Erkenntnis.
Geheiß (IV)
Erklärung: Beauftragter, Vertreter?

Wort danach: Geheißannehmer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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