Wort davor: Gehauicht

gehaupten
vgl. behaupten.

gehaupten (I)
Erklärung: behaupten, die Ausführung eines Urteils durchsetzen.

gehaupten (II)
Erklärung: enthaupten.

Wort danach: gehauptstuhlen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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