Wort davor: gehamettan
gehandeln
gehandeln (I)
Erklärung:
Handel treiben.
- Belegtext:
damit die juden ... mit irem gut gehanndeln mügen nach iren notdurfften ungevarlich
Datierung: 1456
Fundstelle: AugsbChr. II 380
gehandeln (II)
Erklärung:
(Amt) ausüben.
- Belegtext:
ez sol der vitztum ye dem schergen und amptman chnecht setzen, da mit er sein ampt müg gehandeln und gearbeiten
Fundstelle: MWittelsb. II 360
Wort danach: gehandfestigt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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