Wort davor: Gehalter
Gehaltgeld
vgl.
Gehaltlohn.
- Belegtext:
die ... schiffleut sollen ... verpflichtet seyn, von ihrem einladenden ... waaren die zollspflichten und gehalt-gelter ... anzugeben
Datierung: 1757
Fundstelle: BernMand. VI 30
Wort danach: Gehaltgoldgulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten