Wort davor: Gegenwortzeichen
Gegenwurf
Gegenwurf (I)
Erklärung:
Einwand.
vgl.
Gegenrede (II),
Gegensprache.
- Belegtext:
eine solche mainung hat es auch mit deren von Wienn vierten gegenwurf
Datierung: 1591
Fundstelle: Schwanser nr. 605
- Belegtext:
die exceptiones sein rechtmeßige einreden, gegenwürf
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. I 2, 28
Gegenwurf (II)
Erklärung:
Entgelt.
- Belegtext:
damit ein jeder führer seiner mühe und versäumnis halber ein gegenwurf und vergleichung haben möchte
Datierung: 1525
Fundstelle: JbMittelfrk. 56 (1909) 88
Gegenwurf (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Abfindung, Vermächtnis?
- Belegtext:
wa ein kind seinen elltern volgt, so haben die elltern macht ime zu geben nach allen iren willen ... ohn eintrag der anndern kinder; so annderst in ein dapfferer gegenwurff geschehen, so gibt er im nach seinem vermögen
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 224
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Gegenwurf (III)
Erklärung:
Gegenstand.
Wort danach: Gegenzettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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