Wort davor: Gegenwortzeichen

Gegenwurf

Gegenwurf (I)
Erklärung: Einwand.
vgl. Gegenrede (II), Gegensprache.

Gegenwurf (II)
Erklärung: Entgelt.
Gegenwurf (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abfindung, Vermächtnis?
Gegenwurf (III)
Erklärung: Gegenstand.

Wort danach: Gegenzettel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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