Wort davor: Gegenweistum

Gegenweisung
Erklärung: Gegenbeweis.
vgl. Gegenbeweisartikel, Gegenbeweisartikel, Hauptweisung.

Wort danach: Gegenweisungsführer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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