Wort davor: Gegenweiderecht
Gegenweisartikel
Erklärung:
wie Gegenbeweisartikel.
vgl.
Gegenweisung.
- Belegtext:
erlegt herr H. seine gegenweißarticl
Datierung: 1561
Fundstelle: EderRel. I 116
- Belegtext:
auff daß derselb [gegenthail] ... darauff seine gegenweißartickel ... verfassen möge
Datierung: 1622
Fundstelle: SteirRefGO. 52, 74 § 1
Wort danach: gegenweisen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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