Wort davor: Gegenvermachung
Gegenvernehmung
- Belegtext:
ist ... wo die zeugen ... unter sich nicht einstimmig waeren, ... noethig ..., die gegenstell- und gegenvernehmung zwischen selben vorzukehren
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 35 § 5
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Wort danach: Gegenverpflichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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