Wort davor: gegenvermachen
Gegenvermacht
Erklärung:
wie Gegengeld.
- Belegtext:
ist lantbreuchig ..., das ein praut ihren preutigam ain haimbsteur ... verspreche und vermache. dieselbe pflegt der preutigam mit einem gegenvermacht zu widerlegen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 28 § 1
- Belegtext:
solle der überlebenden conpershon ir vermacht, und des verstorbnen gegenvermacht deßen khindern ... frei ledig bleiben
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 17 § 9
- Fundstelle: FinsterwalderObs. II 4, 108
Wort danach: Gegenvermächtnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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