Belegtext:
soll G. ... seiner haußfrauen ... 1000 gulden gegenvermechtnis ... vermachen Datierung: 1597
Fundstelle:Eberstein2 I 200
Belegtext:gegenvermächtnuß, gegen- oder wiederlage, auch wiederkehrung von dem ehemann der frauen zu einer vergeltung und versicherung ihres heyrats- und zugebrachten guts verordnet Datierung: 1728
Fundstelle:Leu,EidgR. II 198
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Belegtext:
von den höfen kein brautschatz, gegenvermächtniß, leibgeding und abfindung ausgelobt Datierung: 1803
Fundstelle:Gesenius,Meierrecht II 174/75