Wort davor: Gegentauschung
Gegenteil
Gegenteil (I)
Erklärung:
Gegenpartei, Gegner.
- Belegtext:
dez sol er und der gegentail nicht engelten
Datierung: 1358
Fundstelle: GöttweigUB. I 506
- Belegtext:
sinem gegenteil den schaden ablegen
Datierung: 1417
Fundstelle: GrW. I 88
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
durch den gegentayl abgeschlagen
Datierung: 1497
Fundstelle: Privatbrf. I 400
- Belegtext:
der sol sinem gegenteil allen den kosten abtragen
Datierung: 1503
Fundstelle: FreiburgÜStB. 39
- Belegtext:
dat R. mit gewaldt sines gegendels handtschrift van sick tho gevende genodiget wehre
Datierung: 1521
Fundstelle: HanseRez.3 VII 727
- Belegtext:
von informationibus dem genteil keine abschrift zu kommen
Datierung: 1529
Fundstelle: Kretschmann,LeipzOHofg. 78
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- Belegtext:
das er seinem gegenteyl ... durch mündtliche fürgebott des büttels ... vor den richter ... beruffen
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 8b
- Belegtext:
jegendel
Datierung: 1538
Fundstelle: HolstVierstUrt. 155
- Belegtext:
nim de vörladinge unde legge de vor di darmede du dinen jegendeel vörgeladen hefst
Datierung: 1539
Fundstelle: Bunge,Rbb. 203
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- Belegtext:
vhinden und gegendeel
Datierung: 1542
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
soll dem gegentheil die verläg ... wieder ledig gelassen ... werden
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 131
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
schal de moetwillicke deel ... synen gegendehl ... unkosten betalen
Datierung: 1560
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
wann ain kuntschaftsrecht ... im markt gehalten würd und der gegenteil nicht erscheint
Datierung: 1562
Fundstelle: ÖW. VI 421
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
mag die cleger seinen jegentheill ... widderumb furbeiten
Datierung: 1571
Fundstelle: Richter,Paderb. I Anh. 177
- Belegtext:
wederpartie of tegendeel
Datierung: 1583
Fundstelle: LeidenK. 1583 Art. 122
- Belegtext:
gegentheil
Fundstelle: AppenzLB. 1585 21
- Belegtext:
wann ein vorsprach ... eines mannes sachen ... erfahren, so kan er in derselben sachen seinem gegentheil nicht dienen
Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. V 2 § 7
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
lecht men eme unde sinem jegendele dinge voer
Datierung: 1593
Fundstelle: JütLow.3 I 50 § 2
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die bekhantnusen ... sollen ... zu beweiß genuegsamb sein, wann si ... in beisein deßen den die sachen in gegentail angehet, beschehen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 22 § 7
- Belegtext:
da der aine thail sein zuesagen gelaistet, der ander aber die geegenlaistung nit volziehen wolte ..., so solle dem haltenden thail ... bevorstehn ..., sein gegenthail zu gleicher haltung rechtlichen zu treiben
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 14 § 2
- Belegtext:
wer zu hoff klagen will, der soll nit allain kumen, sondern ieder zeid seinen gegenthail mitbringen
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 1113
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- Belegtext:
sich der wunden halven mit dem beschedigten jegendeil fruntlich voreiniget
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Stadthagen 91
- Belegtext:
da sie ... uns ... mit unwahren querelen über ihren gegentheil und richter zu behelligen sich erdreisten ..., nach befinden eine zeitlang die karre schieben
Datierung: 1746
Fundstelle: CCHolsat. I 95
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Gegenteil (II)
Erklärung:
Nachbar (gegenüber).
vgl.
Gegennachbar.
- Belegtext:
ain jeder soll wasser laiten und gräbn raumen, damit er seinem nebentail oder gegentail nit schaden zueziech
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ÖW. VI 70
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- Belegtext:
da einer oder der andere bäume an den angrenzenden benachbarten würden berühren und dem gegentheil von deren abfallenden früchten auf daß seinige fallen
Datierung: 1631
Fundstelle: Breidenbach 90
Gegenteil (III)
Erklärung:
Miterbe oder allgemein wie Gegenteiler (II)?
Gegenteil (IV)
Erklärung:
Ehegemahl.
Gegenteil (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Braut und Bräutigam.
- Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: DWB. IV 1, 1 Sp. 1497 s.v. Gatte
Gegenteil (V)
Erklärung:
Doppel.
- Belegtext:
das ir derselbigen verdragsbrieff ein zu euch genomen habt undt des jegendeil noch zu R. ist
Datierung: 1531
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 621
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Gegenteil (VI)
Erklärung:
Gegenbescheid?
- Belegtext:
letzlich uf unser ... schreyben wider F. kegentheyll, urtheyll und sententz haben ergehen lassen
Datierung: 1557
Fundstelle: DithmUB. 167
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Wort danach: Gegenteiler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten