Wort davor: Gegenstellung
Gegensteuer
Gegensteuer (I)
Erklärung:
wie Gegengeld.
- Belegtext:
wan das letztpleibende ... mit thode verschieden, so soll alß dann ... eines jeden geltt, nemlich brautschatz, gegensteuer an die örtte und an den stam, dahero en ... gefloßen, widerumb fallen
Datierung: 1597
Fundstelle: Eberstein2 I 201
- Belegtext:
soll der widwen nicht mehr als 1200 gulden fur ehegeldt und jegensteur ... gefolget werden
Datierung: 1598
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 256
Gegensteuer (II)
Erklärung:
Entschädigung.
vgl.
Gegenempfindung.
Wort danach: Gegenstimmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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