Wort davor: Gegenstall

Gegenstand

Gegenstand (I)
Erklärung: Hindernis, Widerstand.

Gegenstand (II)
Erklärung: Ware, Kaufgut.

Wort danach: Gegenstärkung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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