Wort davor: gegensprechen
Gegenspruch
Erklärung:
Gegenanspruch.
- Belegtext:
welcher wider ainen landtmann gegenspruch zuhaben vermaint, der soll es nit per modum reconventionis, sonder durch ein absonderliche clag thuen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. I 21, 2
Wort danach: Gegenstall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten