Wort davor: Gegenschuld
Gegenschuldner
Erklärung:
Schuldner des Schuldners?
- Belegtext:
vermag der ... lantsbrauch, das ein schuldner seinen gegenschuldner dem glaubinger ohn vorwissen und bewilligung gedachts gegenschuldners durch ordenliche cession ubergeben möge
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II 20 § 9
- Belegtext:
es solle khainem schuldner erheblich sein selbst schuldiger zallung sich darumben zu erwaigern, daz man in nit zalle, oder seine schuldner auf die gegenschuldner zue tägen, dann
ieder seine schulden one des andern entgelt einzubringen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 16 § 16
Wort danach: Gegenschutz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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