Wort davor: Gegenschreibung
Gegenschrift
Gegenschrift (I)
Erklärung:
Quittung.
vgl.
Gegenbekenntnis.
- Belegtext:
R. bittet, die Schuld des Rates an zwei Waisen in das Ratsbuch einzutragen und ihm hiervon ain gegenschrift zu geben
Datierung: 1437
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 14 (1893) 219
Gegenschrift (II)
Gegenschrift (II 1)
Erklärung:
schriftlicher Gegenbeweis.
- Belegtext:
die zw L. sagen, inn geschehe uenrecht durch das schreiben des newen lantpuchs. es ist aber kein gegenschrift, und im alten lantpuch nichts darvon geschriben ist noch in dheinem register
Datierung: 1464
Fundstelle: CadolzburgSalB. 10
Gegenschrift (II 2)
Erklärung:
Antwort, Einspruch, Verteidigung.
Gegenschrift (II 3)
Erklärung:
Doppel.
- Belegtext:
da sie unnß kheine abschrifft, auch das originale nit geben wolten, sol man begern, das unnß seine des abbtn kegenschrifft verlesen werden möge
Datierung: 1578
Fundstelle: ZMährSchles. 9 (1905) 445
Wort danach: Gegenschuld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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