Wort davor: Gegenschreiben

Gegenschreiber
Erklärung: Kontrollbeamter.
vgl. Gegenbuchhalter, Gegenhandler (I).

Gegenschreiber (I)
Erklärung: beim Zoll.

Gegenschreiber (II)
Erklärung: in Klöstern.
Gegenschreiber (III)
Erklärung: beim Heer.
Gegenschreiber (IV)
Erklärung: bei der Steuer.
Gegenschreiber (V)
Gegenschreiber (VI)
Erklärung: bergmännisch: Hilfsbeamter des Berggerichts, Führer des Berggegenbuchs.
vgl. Berggegenschreiber, Berggerichtsschreiber, Bergschreiber.
Gegenschreiber (VII)
Erklärung: Verschiedenes.

Wort danach: Gegenschreiberamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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