Wort davor: Gegenscholl
Gegenschreiben
- Belegtext:
es ist ... in der ... stadtgerichtsordnung vorgesehen, daß wann in der dupplic etwas neues angeführet wurde, ein auf- und gegenschreiben verstattet werden solle
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 418
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Gegenschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten