Wort davor: gegenschließlich
Gegenschluß
Erklärung:
Teil des Prozesses.
- Belegtext:
so ... der ain tail in seinem schluß newerung gebraucht, stehet deme, so den nachstraich hat, in seinem gegenschluß solliche neuerung abzulainen bevor
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 21 § 4
- Belegtext:
bey denen ordentlichen verfahrungen sollen in dem schluß und gegenschluß keine neuerungen ... gelegt werden
Datierung: 1681
Fundstelle: CAustr. I 30
Faksimile
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- Belegtext:
der beclagte aber ... sein litis contestationem duplic und gegenschluß ... einlege
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. I 2, 67
- Datierung: 1714
Fundstelle: Strobl,Obersthofm. 151
Wort danach: Gegenschlüsselführer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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