Wort davor: Gegenschirmung

Gegenschlag

Gegenschlag (I)
Erklärung: Gegenwert, Gegenleistung.

Gegenschlag (II)
Erklärung: Gegenteil.

Wort danach: Gegenschleich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten