Wort davor: Gegenschirm
Gegenschirmhandel, Gegenschirmhandlung
Erklärung:
Rechtsstreit über Sicherheit bei Eigentumsübertragung.
- Belegtext:
inn das ordinari landrecht gehören alle realsachen und wann umb ein ligendes guet gestritten wirdt, desgleichen alle schermbs- und gegenschermbshandlungen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. I 2, 2
- Belegtext:
ordinari landrechtssachen sein alle ... sprüch zu ligenden güetern, auch schermbs- und gegenschermbshändl davon herrüerend
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 10 § 2
Wort danach: Gegenschirmung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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