Wort davor: Gegensache
Gegensacher
Erklärung:
Gegener (vor Gericht).
- Belegtext:
wer der were, der von diser sach wegen, es syen fürsprecher, gegensechern, zügern ... iemer laster oder leit getaeti
Datierung: 1422
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 24 (1869) 336
- Belegtext:
welcher an sins gegennsechers hannd dinget, der ist dem gricht ouch x ß d. verfallenn
Datierung: 1539
Fundstelle: BernStR. I 324
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sol ein yecklicher priester in unserem land nemen zwen biderb mann well er will, und sin gegensächer zwen
Datierung: 1560
Fundstelle: GlarusLB. I 162
- Belegtext:
das jemandt so gepfendt wurde, sinem gägensächer recht bütte
Datierung: 1566
Fundstelle: MurtenStR. 333
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
synen gegensecher zu todt schlachen
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 194
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- Belegtext:
seines gegensachers vollfiehrte gegenweißung impugnieren
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. 483
- Belegtext:
was wüschest du anders, als ... wider deinen gegensacher die oberhand
Datierung: 1712
Fundstelle: Abele,Gerichtshändel I 214
- Belegtext:
wenn ainer den andern überzeünt, überhagt ..., soll der beschwärdt sein gegensacher darumben beschicken
Fundstelle: ÖW. I 159
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Wort danach: Gegensacherin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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