Wort davor: Gegenrechnung

Gegenrecht

Gegenrecht (I)
Erklärung: Gegenklage.

Gegenrecht (II)
Erklärung: Recht gegenüber der Gegenpartei.
Gegenrecht (III)
Erklärung: entsprechend dem Recht der Gegenseitigkeit.

Wort danach: Gegenrede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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