Belegtext:
so der kläger oder sein anwaldt das gegenrecht nicht annemen wölt, sol er im fürrechten auff sein klag zu handlen auch nicht gehört werden Datierung: 1534
Fundstelle:MainzUGO. 7r Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Belegtext:
meinem gn.h. vorbehalten sein gegenrecht und zu suchen sein kostung und scheden ... die mug er suchen wie recht ist Datierung: 1468
Fundstelle:FRAustr. II 340
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- digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
Belegtext:
würde dann ainer gegen dem andern das gegenrecht bruchen Datierung: 1523
Fundstelle:ÜberlingenStR. 329
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Belegtext:
solle er nit mehr rechts haben als ein hiesiger gnoß ..., wo das gegenrecht nicht anders begehrt Datierung: 1736
Fundstelle:EngelbergThalr. 136
Belegtext:
wegen des wörtleins gegenrecht ist die erklärung darüber gegeben worden: es solle diesen verstand haben, daß man fremde und heimsche als sich selbsten gleich halten wolle Datierung: 1740
Fundstelle:Mohr,GS. 86
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