Wort davor: Gegenrabisch
Gegenrechnung
vgl.
Abrechnung (I).
Gegenrechnung (I)
Erklärung:
Kontrollrechnung.
Gegenrechnung (II)
Erklärung:
Verrechnung der gegenseitigen Forderungen.
Gegenrechnung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gegenforderung, Möglichkeit zur Verrechnung.
- Belegtext:
wan zwey mit einander in rechnung stehen oder gegenanforderung haben, so sollen sie mit einanderen verrechnen, so lang gulden oder gegenrechnung sich erstreckt, der schuldig komende
solle alsdan den anderen auf die versprochene zeit ... bezahlen
Datierung: 1650
Fundstelle: GraubdnRQ. II 334
Wort danach: Gegenrecht
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