Wort davor: Gegenrabisch

Gegenrechnung
vgl. Abrechnung (I).

Gegenrechnung (I)
Erklärung: Kontrollrechnung.

Gegenrechnung (II)
Erklärung: Verrechnung der gegenseitigen Forderungen.
Gegenrechnung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gegenforderung, Möglichkeit zur Verrechnung.

Wort danach: Gegenrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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