Wort davor: Gegenquittung
Gegenrabisch
Erklärung:
wie Gegenholz (I).
- Belegtext:
eß sollen auch die steiger mit allen fuhrleithen die ziemmer oder bretter führen rabiesch undt gegenrabiesch halten, also daß der fuhrmann einen undt der steiger den andern habe
undt dann auf den sonnabend den schichtmeister dieselben überantwortten
Datierung: 1550
Fundstelle: ZKulturgÖSchles. 6 (1911) 159
- Belegtext:
es werden ... under gemainen leuten ... reschen da der ain tail den stockh der ander den einsatz behelt aufgericht, wann ... ain tail darauf clagt und der ander der forderung nit bestendig, mag clager
begern ... den gegenresch fürzubringen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 25 § 20
Wort danach: Gegenrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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