Wort davor: Gegenprobe
Gegenprobierer
Erklärung:
Prüfer.
- Belegtext:
damit ain yeder sich dester paß in kauffen ... zu richten wiß, so wellen wir bei unnserm huttwerch zu R. ain gegen probirer halten
Datierung: 1556
Fundstelle: SchwazErf. 17 § 6
Wort danach: Gegenquittung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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