Wort davor: Gegenpflicht
Gegenprobe
- Belegtext:
falls der beklagte ... gegenbeweis machen wolte, soll er die gegenproben in zeit zehen nächstfolgenden tagen ... bewerkstelligen
Datierung: 1785
Region/Autor/Textsorte:
Tessin
Fundstelle: ZSchweizR.2 27 (1908) 159
Wort danach: Gegenprobierer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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