Wort davor: Gegennutz
Gegenpart
Erklärung:
Prozeßgegner, Gegenpartei.
vgl.
Gegenteil (I).
- Belegtext:
her richter ic bidde ... ens ordels, oft gi mi se icht scolen tu rechte mede geven, unde gi mi unde se mit minem jegenere [andere Lesart keinpart] icht becostegen scolen
Datierung: um 1335
Fundstelle: RichtstLR. 308
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wir haben auch der frawen, unserm gegenpart, alle dasselbige mit kommer nicht vorhafft
Datierung: 1501
Fundstelle: BreslStR.
- Belegtext:
welchem auch eide auferlegt ..., mag inen der gegenparth den eid erlassen
Datierung: 1540
Fundstelle: JenaStO. 55
- Belegtext:
da ... sich irrungen ... erhieben und der kläger käme, das recht wider seine gegenpart ... anriefe, so solle ihme rechts gestattet ... seyn
Datierung: 1570
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 67
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
bey der einstellung der zeugen soll die gegenpart gegenwärtig seyn
Datierung: 1583
Fundstelle: SiebbLR. I 5 § 3
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
up dem ersten dinge-dage schal men sine sake unde den roff vorkuendigen unde so schal men sinem jegenparte edder dem beklageden dinge voerleggen
Datierung: 1593
Fundstelle: JütLow.3 II 40 § 3
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sollen ... ob was ehrenrüerigs ... in ainer schriften eingemengt wurde, weder daz gericht noch die gegenparth solliche schriften anzunemen schuldig sein
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 21 § 7
- Belegtext:
muß das part, so die zeugen führet ..., die zeugen zur ablegung des zeugeneides, das gegenpart aber zum sehen und anhören desselben laden
Datierung: 1727
Fundstelle: PreußSeeR. 10 Art. 28
- Belegtext:
solle der kläger ... alle schriften ..., mit welchen er sein ansprach zu begründen vermeint, ... seiner gegenparth producieren
Datierung: 1785
Region/Autor/Textsorte:
Tessin
Fundstelle: ZSchweizR.2 27 (1908) 157
- Fundstelle: SchweizId. IV 1618
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Gegenpartei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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