Wort davor: Gegenpfandschaft
Gegenpfändung
Erklärung:
gegenseitige Pfändung (I).
- Datierung: 1502
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 465
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
darüber der W. zuegefahrn und dem praelaten auf der burger ... äkhern ... ungefärlich auch sovill mandl traidts zue einer vermeinten gegenpfendung wegfüern zue lassen
Datierung: 1597
Fundstelle: Schwanser
- Belegtext:
sind diese gegen-pfandungen noch weniger unter denen fürsten und ständen des reichs ... zulässig
Datierung: 1733
Fundstelle: Beck,Forstg. 379
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 613
Wort danach: Gegenpflicht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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