Wort davor: Gegennachbar
Gegennotdurft
Erklärung:
Vorbringen gegen eine Klage; Verteidigung.
vgl.
Gegeneinbringen.
- Belegtext:
der sol seine gegennothdurfft in 14 tagen auch duppel einlegen
Fundstelle: JoachimsthalBO. 1548 IV 24
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- Belegtext:
darauf dem andern tail seine gegennotturft in ainer schrift ... zu befurdern ... bevorstehen solle
Datierung: 1601
Region/Autor/Textsorte:
Prag
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 240
- Belegtext:
daß angeclagter studiosus ... nochmals in einem gehegten peinlichen halsgerichte billig citiert werde, seine defension und gegennotturft einzuwenden
Datierung: 1601
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 294
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- Belegtext:
weil ... von seite e. e. raths die gegennothdurft duch rechts erlaubte retorsion ... beobachtet worden
Datierung: 1652
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 113
- Belegtext:
sol er [der Beklagte] auf erlangte abschrifft von der klage ... seine habende exceptiones und gegennotdurfft einschicken
Datierung: 1661
Fundstelle: CAug. I 215
- Belegtext:
ihre klage undt kegennotturfft ... reifflich erwogen
Datierung: 1663
Fundstelle: HelgolGerProt. 162
- Belegtext:
da ... zu ... verführung eines ... processes erforderlich ist, daß ein widersacher, der ... die gegennothdurft verhandle, angestellet werde
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 51 § 4
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Wort danach: Gegennutz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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