Wort davor: Gegenkauf

Gegenkäufel
Erklärung: "Käufer oder Gegenkäufer" Unger,SteirWsch. 273.

Wort danach: Gegenkaufmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten