Wort davor: Gegenhand
Gegenhandler
Gegenhandler (I)
Erklärung:
Gegenrechner als Kontrollbeamter.
vgl.
Gegenbuchhalter.
- Belegtext:
unsers ... herrn gegenhandler des raitmaisterambts in Schlesien
Datierung: 1560
Fundstelle: Zivier,SchlesBgw. 89
- Belegtext:
euer schreiben ..., anlangend das budweisisch münzwerch und zueordnung aines gwardeins und gegenhandlers
Datierung: 1569
Region/Autor/Textsorte:
Prag
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 12 (1891) 29
- Belegtext:
vier aemter: des landvoigts, landes-hauptmanns, gegenhändlers und cammer-procuratoris
Datierung: 1636
Fundstelle: Schrötter,ÖStaatsr. II 322
- Belegtext:
was für eine versicherung würde ein obereinnehmer und gegenhandler des allhiesigen stattbanco oder anderer geföhlen zu leisten fähig seyn?
Datierung: 1731
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. 325
Gegenhandler (II)
Erklärung:
Vertragsgegner.
Wort danach: Gegenhändleramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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