Wort davor: Gegengelande

Gegengeld
Erklärung: Gabe (oder Vermächtnis) des Mannes an die Frau zur Sicherung des mitgebrachten Heiratsgutes, seltener Hochzeitsgabe des Brautvaters.
vgl. Gegengabe (I), Gegengeschenk, Gegenlage, Gegenschatz, Gegensteuer, Gegenvermacht, Gegenvermächtnis, Widergeld, Widergift, Widerlage, Widerlegung.

Wort danach: Gegengeleite

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