Gegengeld
Erklärung:
Gabe (oder Vermächtnis) des Mannes an die Frau zur Sicherung des mitgebrachten Heiratsgutes, seltener Hochzeitsgabe des Brautvaters.
vgl.
Gegengabe (I),
Gegengeschenk,
Gegenlage,
Gegenschatz,
Gegensteuer,
Gegenvermacht,
Gegenvermächtnis,
Widergeld,
Widergift,
Widerlage,
Widerlegung.
Wort danach: Gegengeleite
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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