Wort davor: Gegengabe
(Gegengat)
Erklärung:
Gleichwertigkeit?
vgl.
entgegengat?.
- Belegtext:
vorkouft eyn drettentell der dorffe H., S., mit alle irer zubehorunge (und ist eyn gegengad der Judemanguder)
Datierung: 1550
Fundstelle: KaufungenUB. I 349
- Belegtext:
kegingat
Datierung: 1550
Fundstelle: KaufungenUB. I 372
Wort danach: Gegengebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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