Wort davor: Gegenfund
Gegengabe
Gegengabe (I)
Erklärung:
wie Gegengeld.
- Belegtext:
obwoll gemainglich zu heuratguet und widerleg ein ... suma ... gelts bestimbt wirdet, so khan ... auch baides mit ... ligunden güetern beschehen, auf welchen vahl ... des abgestorbnen ... erben an der
gegengab alßbalt das aigenthumb gehörig
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 17 § 10
- Belegtext:
sie brachte mit, zur morgengabe, 30000 gulden, und wurden ihr, zur gegengabe, 45000 gulden ... verschrieben
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. IV Kap. 1
Gegengabe (II)
- Belegtext:
also dath u.f.g. vnserm ... vadern in gegengave de stadt L. ... erfflich gegeven
Datierung: 1561
Fundstelle: Mensing
Wort danach: Gegengat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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