Wort davor: Gegengewalt

Gegengewicht

Gegengewicht (I)
Erklärung: amtliches Kontrollgewicht.

Gegengewicht (II)
Erklärung: Gegenstand vom gleichen Gewicht.

Wort danach: Gegengroßmutter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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