Wort davor: Gegengewalt
Gegengewicht
Gegengewicht (I)
Erklärung:
amtliches Kontrollgewicht.
- Belegtext:
es sollen alle craehmer ..., welche alhier zu Gera feil haben, ... ihr gewicht, ellen und maaß in wirthen haben, nach der stadt gegengewichte, -ellen, und -maaß
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 181
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Gegengewicht (II)
Erklärung:
Gegenstand vom gleichen Gewicht.
- Belegtext:
welcher goldschmid edelgestein in gold versetzen will, der soll allwegen demjenen es zuesteet, von dem stein ein gegengewicht geben
Datierung: 1546
Fundstelle: FreiburgZftO. 32
Wort danach: Gegengroßmutter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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