Wort davor: Gegengebühr

gegengehen
sprachliche Erläuterung: nl. tegengaen.

gegengehen (I)
Erklärung: mißglücken, einen Rechtsstreit verlieren.

gegengehen (II)
Erklärung: jemandem zuwider handeln.
gegengehen (III)
Erklärung: entgegen gehen.

Wort danach: Gegengeisel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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