Wort davor: Gegenfug

Gegenfuhre

Gegenfuhre (I)
Erklärung: Rückfuhre, Rückfracht.

Gegenfuhre (II)
Erklärung: Erwiderung, Gegengrund.

Wort danach: Gegenfund

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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