Wort davor: Gegenfragstück
Gegenfriede
Gegenfriede (I)
Erklärung:
Erstattung der Kriegsschäden.
vgl.
Friedgut.
- Belegtext:
wer ok, dat wi von irem hues ... vrlogen welden, so schole wi in geuen iegenvrede alle ires gutes
Datierung: 1337
Fundstelle: MecklUB. IX nr. 5756
Gegenfriede (II)
Erklärung:
gegenseitiger Friedbrief.
- Belegtext:
den geinfrieden wider schicken
Datierung: 1450
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Lexer I 781
Gegenfriede (III)
Erklärung:
Zaun, Abgrenzung im Anschluß an den Nachbarzaun.
Wort danach: Gegenfug
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten