Wort davor: Gegenfragstück

Gegenfriede

Gegenfriede (I)
Erklärung: Erstattung der Kriegsschäden.
vgl. Friedgut.

Gegenfriede (II)
Erklärung: gegenseitiger Friedbrief.
Gegenfriede (III)
Erklärung: Zaun, Abgrenzung im Anschluß an den Nachbarzaun.

Wort danach: Gegenfug

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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