Wort davor: Gegenforderung
Gegenfrage
Gegenfrage (I)
- Belegtext:
soll demjenigen, der sich beschwert zu sein vermeinet, frei stehen, ob er nach erlagtem bescheide seine beschwer innerhalb 10 tagen in eine ordentliche frage, desgleichen auch das gegentheil seine gegennothdurft
in eine gegenfrage bringen wolle
Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 2248
Gegenfrage (II)
Wort danach: Gegenfragstück
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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